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Auch Betreuungskräfte können nun geimpft werden!

Die neue Coronavirus-Impfverordnung sieht vor, dass endlich auch Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft (sog. 24-Stunden-Betreuung) immunisiert werden. Diese wesentliche Verbesserung geht auch auf die Initiative des Verbands für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) zurück.

Die mit der Impfkampagne verbundenen Schwierigkeiten sind zwar unverkennbar. Aber mit jedem Tag wächst die Gruppe der besonders gefährdeten Menschen und Angehörigen systemrelevanter Berufe, die nunmehr geschützt sind. Allerdings hatte die Impfstrategie aus Sicht des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) zunächst eine wesentliche Lücke: „Es war in der ersten Phase hochproblematisch, dass die osteuropäischen Betreuungspersonen als dritte Säule der Pflege nicht berücksichtigt wurden. Immerhin sind im Laufe eines Jahres rund 700.000 Betreuungspersonen in Deutschland tätig. Da diese Betreuungspersonen nicht geimpft werden sollten, blieb die Ansteckungsgefahr für die besonders verletzlichen alten Menschen extrem hoch“, erläutert Daniel Schlör, Vorsitzender des VHBP. Der Verband tritt seit Jahren für Rechtssicherheit der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und die öffentliche Wertschätzung der Arbeit osteuropäischer Betreuungspersonen ein.

Mit der seit dem 8.2.2021 geltenden neuen Coronavirus-Impfverordnung wurde die Situation entscheidend verbessert: Jetzt können Pflegebedürftige auch osteuropäische Betreuungspersonen als sog. enge Kontaktperson benennen, die für eine Impfung anspruchsberechtigt ist. Ob die Betreuungspersonen legal oder illegal tätig sind, wird dabei nicht überprüft. Das in der alten Verordnung bestehende Erfordernis einer deutschen Staatsangehörigkeit oder eines Wohnsitzes in Deutschland besteht nicht mehr. „Wir führen die Erweiterung der Anspruchsberechtigung auch auf unsere entsprechenden Initiativen zurück. Wir sind sehr froh, dass die osteuropäischen Betreuungspersonen dadurch eine deutliche Aufwertung erfahren. Das schützt die betreuten Personen und ihre Betreuerinnen“, betont VHBP-Geschäftsführer Frederic Seebohm.

Generell ist aber leider noch immer keine wirkliche rechtliche Anerkennung osteuropäischer Betreuungspersonen in Sicht. Laut VHBP fehlt es schlicht an Rechtssicherheit, um die weit verbreitete Illegalität zu beenden. Aber nur mit Rechtssicherheit für Betreuungspersonen und Betreuungsbedürftige lassen sich die Bedürfnisse aller Beteiligten dauerhaft in Einklang bringen. Daniel Schlör sagt: „Wir gehen davon aus, dass nur zehn Prozent der in Deutschland tätigen Betreuungspersonen aus Osteuropa legal tätig sind. Solche Zustände gefährden die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und die Gesundheit der pflegebedürftigen Menschen. Die Schwierigkeiten bei der Impfstrategie zeigen doch deutlich, dass die durch die Regierung seit Jahren geduldete hunderttausendfache Rechtsunsicherheit tödliche Folgen haben kann! Warum hat Österreich die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft seit langem gesetzlich geregelt ist, aber Deutschland nicht? Es besteht dringend arbeits- und sozialpolitischer Handlungsbedarf.“



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