Erfahren Sie hier mehr über die Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus - insbesondere über die Ausnahmeregelung für "24-Stunden-Betreuungskräfte".
Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (Einreise-Quarantäneverordnung – EQV)
Gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 a) aa) gilt keine Quarantänepflicht für Betreuungspersonal, das aus einem Hochrisikogebiet einreist, sofern ein negatives Testergebnis vorliegt oder das Personal nachweislich geimpft oder genesen ist.
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