Vis-à-Vis24 in Kontrovers (BR) zu sehen
- Vis-à-Vis24
- 5. Okt. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Am 22.09.2021 um 21:15 Uhr war Vis-à-Vis24 in einem 6-minütigen Kontrovers-Beitrag im Bayerischen Rundfunk zu sehen:
"Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass Angestellte in der 24-Stunden-Pflege auch für ihre Bereitschaftszeit Mindestlohn bekommen müssen. Viele Pflegebedürftige stehen jetzt vor der Frage, ob sie sich diese Pflege zu Hause noch leisten können."
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