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Steuerliche Vergünstigungen

Im Zusammenhang mit einer Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gibt es verschiedene potentielle Einsparungen bei der Einkommenssteuer:

  1. Die Kosten für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft selbst können als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden. Dadurch ergibt sich eine jährliche Steuerersparnis von bis zu 4000 €.

  2. Darüber hinaus anfallende Pflegekosten fallen unter die Rubrik außergewöhnliche Belastung.

1. Steuerliche Absetzung der BihG als haushaltnahe Dienstleistung

Haushaltsnahe Dienstleistungen können insofern steuerlich abgesetzt werden, dass 20% der daraus entstandenen Kosten (bis zu maximal 4000 € jährlich) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Auch die BihG zählt zu diesen haushaltsnahen Dienstleistung.

Dieser Höchstbetrag von 4000 € wird nicht zeitanteilig gekürzt, wenn die Leistung nicht das ganze Jahr über erbracht wird. Wenn Sie beispielsweise erst ab Anfang September eine BihG über Vis-a-Vis24 in Anspruch nehmen, wird aus diesem Grund dennoch 20% der hierfür entstandenen Kosten von der Steuerschuld abgezogen, sofern die von Ihnen insgesamt abgesetzten haushaltsnahen Dienstleistungen den Höchstbetrag von 4000 € nicht übersteigen.

Während man üblicherweise haushaltsnahe Dienstleistungen nicht mehrmals geltend machen kann, gibt es hier bei den Kosten für die Pflege einer Person eine Ausnahme.

2. Steuerliche Absetzung von sonstigen Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung

Zu den Pflegekosten zählen beispielsweise Ausgaben für

  • Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes

  • Tages- und Nachtpflege

  • Kurzzeitpflege

  • Pflegevorrichtungen (z.B. Prothesen, spezielle Betten)

  • Medikamente

  • Einbau eines Treppenlifts

  • Umbau des Badezimmers (barrierefreies Bad)

  • Fahrtkosten (z.B. Fahrt der pflegebedürtigen Person zum Arzt)

 

Um Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen zu können, muss entweder eine anerkannte Pflegebedürftigkeit (z.B. Pflegegrad 1 oder höher) oder eine anerkannte Krankheit vorliegen.

 

Wir möchten explizit darauf hinweisen, dass dies keine steuerliche Beratung darstellt oder ersetzt. Unser Ziel ist es lediglich auf die möglichen Steuerersparnisse im Rahmen einer BihG hinzuweisen und Sie dafür zu sensibilisieren. Für Details wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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